Der Arbeitskreis versendet aktuelle Informationen mit dem "Schrotschuss" - interessiert?
Die aktuellen Schießtermine sind hier.
Der Arbeitskreis gründete sich im August 2015. Im AK Schießwesen arbeiten derzeit Andreas Stark (leider ohne Foto), Bernhard Schachtner, Carl Gremse, Friedrich Koch, Hanna von Versen, Jörg Herpel, Jojo Lange, Marco Schulz, Mona Bergmann, Thomas Schulz und Tim Taeger. Der AK erarbeitete die Grundlagen und Modalitäten für den Schießleistungsnachweis des ÖJV Brandenburg und entwickelt diesen weiter.
Ein Bundes-Arbeitskreis lotet die Möglichkeiten und Perspektiven einer bundeseinheitlichen Regelung aus.
Weitere Mitglieder unseres Vereins mit der Qualifikation Aufsicht beim Schützen ermöglichen die praktische Durchführung der Prüfungstermine und gewährleisten den sicheren Ablauf unserer Schießtrainingstermine. Der AK Schießwesen organisiert und veranstaltet Prüfungsveranstaltungen für alle interessierten Jägerinnen und Jäger.
Wir wollen den Jagenden in Brandenburg (nicht nur den ÖJV-Mitgliedern) die Möglichkeit bieten, ihre Schießfertigkeiten zu dokumentieren und sie natürlich anspornen, diese zu trainieren und zu verbessern. Einerseits um den praktischen Jagdbetrieb zu unterstützen, andererseits um auch dem eigenen Anspruch des ÖJV an das handwerkliche Können gerecht zu werden. Dazu werden wir, vorrangig in der Schießanlage Liebenberg, Prüfungsveranstaltungen durchführen. Bei ausreichendem Interesse möglicherweise auch auf anderen Schießständen Brandenburgs.
Um eines der drei Niveaus (Basis, Medium, Professionell) zu erreichen, müssen alle Disziplinen des jeweiligen Niveaus erfolgreich abgelegt werden. Wir stellen eine Bestätigung aus, die bei Jagden
vorgelegt werden kann. Wir empfehlen eine mindestens jährliche Wiederholung.
Der ÖJV Brandenburg beruft Jägerinnen und Jäger, die die Voraussetzungen des § 10 AWaffV erfüllen zu Aufsichtspersonen auf Schießstätten. Der AK Schiesswesen führt eine Liste der berufenen Aufsichtspersonen, die der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt wird.
Die Qualifizierung umfasst folgende Themenbereiche und Inhalte:
Waffenrechtliche Begriffe - tatsächliche Gewalt, Erben, Überlassen, etc
§27 WaffG - Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf
Schießstätten
§6 AWaffV - Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen
§7 AWaffV - Unzulässige Schießübungen
§9 AWaffV - zulässige Schießübungen auf Schießstätten
§10 AWaffV - Aufsichtspersonen, Obhut über das Schießen durch Kinder
und Jugendliche
ÖJV -Schießtraining in Templin am 10.04.2021