Zusammenarbeit trotz erheblicher Differenzen
Der neue Wolfsmanagementplan Brandenburgs zeichnet sich durch Pragmatismus aus
Von Eckhard Fuhr
In Brandenburg lebt fast die Hälfte der deutschen Wolfsrudel. Den Südosten des Landes muss man wohl als die europäische Region mit der höchsten Wolfsdichte überhaupt bezeichnen. Wenn in
Brandenburg ein konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Wolf organisiert werden kann, dann sollte das überall gehen. Natürlich spielte Canis lupus im Landtagswahlkampf dieses Sommers eine
zentrale Rolle. Dadurch geriet ein wenig aus dem Blick, dass jenseits des politischen Getöses seit Jahren ein regelmäßiger und vom Umweltministerium moderierter Erfahrungs- und Gedankenaustausch
aller vom Wolf betroffenen Interessengruppen stattfindet, der sich zwar oft mühsam gestaltet, doch am Ende von allen für so wichtig gehalten wird, dass niemand aus diesen Gesprächsrunden
aussteigt. Nach dem Motto, dass der Weg das Ziel sei, war die Arbeit an der Fortschreibung des 2017 ausgelaufenen alten Wolfsmanagementplans ein Teil des Wolfsmanagements selbst.
Die ursprüngliche Absicht des Ministeriums war es, einen radikal abgespeckten Wolfsmanagementplan zu erarbeiten. Er sollte nur aus einer Zusammenschau der in Brandenburg schon erlassenen
Verordnungen zum Schadensausgleich, zur Prävention und zum Umgang mit Problemwölfen bestehen, also die bestehende landesrechtliche Lage abbilden und zudem Aussagen zur Struktur der
Öffentlichkeitsarbeit und des Monitorings machen.
Die im „Forum Natur“ zusammengeschlossenen Nutzerverbände beharrten aber darauf, dass ein Managementplan auch eine Zukunftsperspektive formulieren müsse. Der Hintergrund ist die Forderung des
Forums nach einem „aktiven Wolfsmanagement“, worunter landläufig eine Überführung des Wolfs ins Jagdrecht und die Kontrolle seiner Population mit jagdlichen Mitteln verstanden wird. Es war von
vorneherein klar, dass darüber ein Konsens nicht hergestellt werden kann. Eben so klar war aber auch bald, dass niemand den Versuch, den Umgang mit dem Wolf kooperativ weiter zu entwickeln, für
gescheitert und beendet erklären wollte. Mit professioneller Hilfe von Moderatoren der Universität Frankfurt/Oder wurde in mehreren Sitzungen versucht, konsensfähige Handlungsoptionen für den
Fall zu formulieren, dass die situationsbedingte Entnahme von Wölfen in einzelnen Ausnahmefällen wie sie in der Wolfsverordnung geregelt ist den Konflikten nicht mehr gerecht wird.
Es handelt sich bei diesem Thesen-Kapitel des neuen Wolfsmanagementplans um Gedankenspiele. Aber im Interesse der Weidewirtschaft sind gerade die Naturschutzverbände bei diesem möglichen
Zukunftsszenario sehr weit über ihren Schatten gesprungen. Die präventive Reduzierung des Wolfsbestandes in bestimmten festgelegten Gebieten ist für den Naturschutz kein Tabu mehr, allerdings
gilt das erst unter der Voraussetzung, dass der günstige Erhaltungszustand erreicht ist, und es bedeutet nicht automatisch reguläre Jagd auf den Wolf. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im
Benehmen mit den europäischen Nachbarn ein Konzept für rechtssichere Handlungsmöglichkeiten vorzulegen. Insbesondere der Landesjagdverband beharrte darauf, dass ein „aktives Management“ auch für
den Fall nötig sei, dass vom Wolf „heimische Tierarten“ gefährdet werden. Aus den Diskussionen ergab sich eindeutig, dass der LJV dabei vor allem ans Muffelwild dachte. Das hätte die Tür zur
Wolfsbejagung als Mittel der Schalenwildhege geöffnet. In einem Sondervotum, dem sich auch Nabu und IFAW anschlossen, verwahrt sich der ÖJV gegen diese absurde Idee.
In den „Thesen“ werden allerdings nicht nur mögliche Eingriffe in die Wolfspopulation erörtert. Es wird auch klargestellt, dass sowohl bei Information und Aufklärung der Bevölkerung als auch bei
der Fortentwicklung des Herdenschutzes künftig noch größere Anstrengungen unternommen werden müssen.
Im Übrigen scheint sich in der Praxis langsam eine gewisse Routine im Umgang mit dem Wolf einzustellen. Die Schadensstatistik zeigt, dass insbesondere bei den Schafen die Förderung des
Herdenschutzes wirkt. Die Verluste gehen zurück. Besonders erwähnenswert ist aber, dass seit Erlass der Wolfsverordnung Anfang 2018 sieben Wölfe auf Grundlage dieser Verordnung getötet wurden,
ohne dass das in der Öffentlichkeit irgendwelches Aufsehen erregt hätte. In fünf Fällen handelte es sich um Euthanasie verletzter Wölfe durch Tierärzte, in zweien um die Tötung von Wölfen, die
sich in menschlichen Siedlungsbereichen aufhielten. Nach der Verordnung können auch Wölfe getötet werden, die den „empfohlenen Herdenschutz“ überwinden. Dieser Fall ist jedoch noch nicht
eingetreten.