Pressemitteilung des ÖJV vom 18. Juli 2017 zur Gemeinsamen Stellungnahme mit dem SZVBB - Wolfsverordnung des Landes Brandenburg
„Weidetierhalter nicht weiter belasten – Entnahme von Wölfen nur durch geschultes Personal“
Schafzüchter und Öko-Jäger finden gemeinsame Haltung zur geplanten Wolfsverordnung in Brandenburg.
Der Ökologische Jagdverein Brandenburg e.V. und der Schafzuchtverband Berlin-Brandenburg e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung des brandenburgischen
Umweltministeriums über den Umgang mit „Problemwölfen“ ab-gegeben. Die Verbände, die sich beide der nachhaltigen Landnutzung und dem Schutz der Biodiversität verschrieben haben, heben die
Leistungen der Weidetierhalter für die Allgemeinheit hervor und fordern, dass die beim Umgang mit problematischen Wölfen an-fallenden Kosten öffentlich getragen werden müssen. Sie halten es für
geboten, Wölfe, die wiederholt, also mehr als einmal, dem Standard gemäß geschützte Nutztiere reißen, zu entnehmen sind. Das habe aber unmittelbar am „Tatort“ zu geschehen, weil nur so
sicher-gestellt werden könne, dass das richtige Individuum entnommen wird.
Der Wolf unterliegt nicht dem Jagdrecht. Deshalb halten es die beiden Verbände für falsch, dass sich die Verordnung des Ministeriums in mehreren Punkten an Regelungen des Jagdrechts anlehnt. Die
Entnahme von Wölfen dürfe nicht automatisch den Jagdaus-übungsberechtigten übertragen werden. Vielmehr seien damit fachlich geschulte und vom Landesamt für Umwelt bestellte Personen zu
beauftragen. Es dürfe keine Entnahme ohne vorausgegangene fachliche und behördliche Entscheidung geben. Auch die dem Jagd-recht entlehnten Regelungen zu Waffen und Munition, die für die Entnahme
verwendet werden dürfen, seien verfehlt. Ausschlaggebend dürfe allein die tierschutzkonforme sichere Tötungswirkung sein.
Schafzuchtverband und Ökologischer Jagdverein halten es nicht für erfolgversprechend, Wölfe durch Vergrämungsmethoden wie Gummigeschosse von Angriffen auf Nutztiere abzuhalten. Die bisher damit
gemachten Erfahrungen seien ernüchternd.
Der Text der gemeinsamen Stellungnahme findet sich unter:
https://www.oejv-brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen/gemeinsame-stellungnahme-juni-2017/
Kontakt für Rückfragen:
ÖJV Brandenburg, www.oejv-brandenburg.de Eckhard Fuhr, fuhr.e(at)t-online.de, Telefon: 0151-54401200.