Der Landesjagdverband Brandenburg hat eine kurzgutachterliche Stellungnahme mit einer rechtlichen Bewertung des Gesetzentwurfes zum Jagdgesetz für Brandenburg von Prof. Dietlein erstellen lassen. Veröffentlicht wurde davon bisher lediglich ein Exekutive Summary.
Ebenso hat das Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH ein „Gutachten“ über denselben Gesetzentwurf erstellt.
Beide Gutachten werden in Kreisen der klassischen Jägerschaft gern als Beleg für die angebliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfes benannt. Rechtliche Bewertungen dieser beiden Dokumente zeigen aber, wie schwach die Argumentation beider Autoren gegen den Gesetzentwurf ist.
Der ÖJV Brandenburg Berlin hat die beiden genannten Dokumente rechtlich prüfen lassen. Die Stellungnahmen finden Sie hier:
Der IPCC-Bericht führt es uns erneut mit aller Dringlichkeit vor Augen: Wir müssen angesichts der durch uns Menschen verursachten Klimakrise ins Handeln kommen, da unsere Erde sonst im Jahr 2050 nicht mehr bewohnbar ist. Das Zeitfenster hierzu, da sind sich die Experten einig, schließt sich zusehends.
Die ökologische Jagd kann Klimaschutzbemühungen unterstützen, sowohl was Anpassung als auch eine mögliche Eindämmung angeht. Dazu müssen jetzt dringend die Weichen gestellt und ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der eine gemeinwohlorientierte, zukunftsfähige Jagd in den Fokus stellt.
Stellungnahme Verbändebündnis vom 22.04.2022
Pressemitteilung des ÖJV Brandenburg-Berlin vom 05.04.2022